Feuerwehr Einsatzpläne

Betriebe, welche den Bedingungen der Störfallverordnung unterliegen, sind zur Erstellung von Einsatzplänen verpflichtet.

Neben diesen besonderen Objekten ist eine Einsatzplanung durch die Feuerwehr auch für weitere Objekte sinnvoll.

 

Durch die Erstellung von Einsatzplänen stehen den Einsatzkräften vorbereitete Unterlagen zur Verfügung, welche eine reibungslose Abwicklung eines Einsatzes ermöglichen.

 

 

Brandschutzmerkblatt

Brandschutzpläne/Flucht- und Rettungswegpläne/Feuerwehrpläne

 

Quelle: Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen

Stand: Januar 2017

 

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Im Auftrag

GBV